[Startups] Verzichtserklärung normal ?

Monika Leutgeb monika.leutgeb at chello.at
Wed Mar 16 22:10:53 CET 2011


Hi, 
ich würde das auf alle Fälle vorher mit einem Anwalt klären. 
Normalerweise werden solche Sachen ohnehin nicht eingeklagt, weil sie oft
sittenwidrig sind und vor Gericht nicht halten.
LG, Monika

Monika Leutgeb

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: startups-bounces at lists.metalab.at
[mailto:startups-bounces at lists.metalab.at] Im Auftrag von Thomas R. Koll
Gesendet: Mittwoch, 16. März 2011 21:45
An: http://metalab.at/wiki/Startup_Show-and-Tell
Betreff: Re: [Startups] Verzichtserklärung normal ?


Am 16.03.2011 um 18:51 schrieb Hans Gudorfer:

> Ich hätte eine Frage bezüglich Verzichtserklärungen.
> (Tschuldigung falls das hier der falsche Ort dafür ist - aber kann mir
sonst jem. einen anderen empfehlen ?)
> 
> Ich habe bei einem Startup gearbeitet und soll nun für FirmaXYZ (nicht aus
Wien, deshalb frage ich hier) eine Verzichtserklärung unterschreiben. Da ich
nun gerade selbst im Aufbau eines anderen Startups bin, wollte ich mal auf
Nummer Sicher gehen und mich ein bisschen darüber informieren ...

Ich find's lästig wenn ein Auftraggeber mir ned gleich im ersten Anlauf
einen ordentlich Arbeits- oder Werkvertrag zur Unterschrift vorlegen kann.
Drohen sie dir mit irgendwas wenn du's ned unterschreibst?
Ist denen deine Unterschrift a bissl was Extra wert?


> - FirmaXYZ wird durch diese Erklärung auch exklusiv berechtigt,
hinsichtlich sämtlicher vorerwähnter schöpferischer Leistungen im eigenen
Namen und auf eigene Kosten gewerbliche Schutzrechte, wie etwa Patente,
Gebrauchsmuster, Marken, etc. anzumelden und registrieren zu lassen. Der
Erklärende wird die FirmaXYZ hierbei nach Kräften unterstützen und
insbesondere, sollte dies erforderlich sein, sämtliche notwendigen
Erklärungen (auch) gegenüber Dritten – auch in beglaubigter Form und
wiederholt – abgeben.

oarg wischiwaschi formuliert. klingt ja fast schon nach Arbeit für dich "Der
Erklärende wird die Firma XZY hierbei nach Kräften unterstützen..."


--
Thomas R. "TomK32" Koll
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