[Metalab] Rechtliche Situation Wlan (E-Commerce Gesetz?)

Clemens Hopfer datacop at wireloss.net
Tue Aug 2 17:13:55 CEST 2016


Hi,

Am Dienstag, 2. August 2016, 10:28:56 schrieb Marius Pfeffer:
> > was ich eigentlich damit sagen will, wegen recht und nicht recht bzw.
> > wir wurden im zuge dessen darauf hingewiesen das der
> > inhaber des netzwerkes für jeden haftet der sich in seinem netzwerk
> > verbindet dh. wenn wer mit seinem rechner voll cracks bei dir in der
> > feuerwehr arbeitet, ist die feuerwehr als inhaber des netzwerkes dafür
> > haftbar, nicht der inhaber des rechners - außer man unterschreibt
> > einen wisch in dem das ausgeschlossen wird.

Von welcher Stelle kommt diese Aussage? Die ist nach meinen bisherigen 
Informationen und Erfahrungen komplett falsch.

Ziemlich gut ist dieser Artikel der Arge Daten:
http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=49722szz

die WKO hat auch noch einen halbwegs brauchbaren Artikel dazu:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/sparte_iuc/Telekommunikations--und-Rundfunkunternehmungen/Infos-fuer-Telekommunikationsunternehmen/Sonstige/Welche_Haftungsrisiken_bestehen_beim_Betrieb_eines_offenen_.html

Wenn ein Rechtsverstoß offensichtlich ist und nichts (zumutbares*) unternommen 
wird, um es zu verhinden, könnte es eine Mithaftung (quasi wegen Untätigkeit) 
geben, ansonsten nicht.
Vorsichtig würde ich auf jeden Fall als Privatperson sein und meinen Anschluss 
nicht direkt als offenen Hotspot betreiben, weil es dann sehr schwerzu belegen 
wird, dass ein strafrechtlicher Verstoß von einer externen Person ist.

Zum Thema Urherberrecht und Haftung:
Störerhaftung gibt es im Gegensatz zu Deutschland (auch praktisch nur für 
private) in Österreich nicht, es ist Urheberrechtshaltern auch nicht erlaubt, 
die Anschlussinhaber bei einem ISP festzustellen.
Wir haben bei Funkfeuer einen TOR exit node stehen, da kommen täglich mehrere 
(automatisierte) Mails von amerikanischen Anwaltsfirmen, die eine Einstellung 
nach amerikanischem Recht (DMCA) fordern. Wir behandeln das als Spam, mehr ist 
es auch nicht, da es in der europäischen Rechtssprechung kein entsprechendes 
Gesetz gibt.

* ad zumutbares:
Soll heißen, wenn die Person anonym in deinem Netz surft und es für dich nicht 
möglich ist die einzelne Person zu identifizieren oder das (für diese, heißt 
nicht generell) zu unterbinden, bist du ebenfalls nicht haftbar, weil du alles 
dir mögliche getan hast.

Lg,
Clemens

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