[Metalab] Rechtliche Situation Wlan (E-Commerce Gesetz?)

Marius Pfeffer x3d at kaus.uberspace.de
Tue Aug 2 10:28:56 CEST 2016


On 08/02/2016 07:56 AM, Ewald Neuhofer wrote:
> Hallo marius!
>
> ich hab keine erfahrung mit netzwerken, bin auch kein admin oder sowas 
> aber: wir haben im atelier mal an crack gehabt um einmal im jahr was 
> aufzumachen. is in dem fall echt kein schmäh. dieses programm hat sich 
> dann bei einem update von w7oder w8 auf windows 10 mit zuhause 
> verbunden und uns verpfiffen. wir konnten das programm dann kaufen ( 
> ist eine kolanzlösung, eigentlich ist es ein strafdelikt) und wurden 
> nicht angezeigt, jetzt verwenden wir es missmutig :), sonst wär ja 
> schad um die kohle.
> was ich eigentlich damit sagen will, wegen recht und nicht recht bzw. 
> haftungen - wir wurden im zuge dessen darauf hingewiesen das der 
> inhaber des netzwerkes für jeden haftet der sich in seinem netzwerk 
> verbindet dh. wenn wer mit seinem rechner voll cracks bei dir in der 
> feuerwehr arbeitet, ist die feuerwehr als inhaber des netzwerkes dafür 
> haftbar, nicht der inhaber des rechners - außer man unterschreibt 
> einen wisch in dem das ausgeschlossen wird. 
Uff, das schmeckt etwas schwer. Hat die gegenüberliegende Partei das 
irgendwie untermauert?
Ich kann als Dienstanbieter doch nicht für Rechteverletzungen greifbar 
gemacht werden welche von anderen Personen auf deren Privateigentum (zu 
Hause?) durchgeführt werden nur weil sie sich mit mein Netzwerk verbinden?!
(und natürlich auch nicht für die Daten bei alleiniger Durchleitung 
afaik., §13 ECG)
> den müsstest du dann aufsetzten und von den mitgliedern unterzeichnen 
> lassen.
>
> is nur a sideinfo, bin kein rechtsexperte, vielleicht hilfts ja wem.
>
Danke auf jeden Fall für deine Info!
lg
> lg
>
> Am 02.08.2016 um 00:07 schrieb Marius Pfeffer:
>> Hallo!
>>
>> Ich versuche gerade die Rechtliche Situation und Realisierungswege von
>> Wlan Netzwerken im Rahmen von freiwilligen Feuerwehren etwas besser zu
>> verstehen.
>>
>> Konkret stehe ich gerade vor der Frage in wie weit eine
>> Zugangsbeschränkung (ein Passwort/Netzwerk oder persönlicher Login
>> z.B.?) und das anfertigen von logs zwingend und oder sinnvoll sind.
>>
>> Auf welche Rechtslage stützt sich hierbei eigentlich das Metalab?
>>
>> Gibt es hierbei auch Erfahrungen? (z.B. mit
>> Abmahnungen/Unterlassungsklagen im Privatrecht oder Ermittlungen im
>> öffentlichen Recht)
>>
>> lg
>> 0x3d
>>
>>
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