[Metalab] Vorratsdatenspeicherung auch in Ö gekippt

Ondřej Hošek ondra.hosek at gmail.com
Mon Jun 30 09:09:31 CEST 2014


2014-06-30 8:45 GMT+02:00 <BDuN at gmx.net>:

> habe mir den offiziellen Text genau durchgelesen und da steht kein Wort
> darüber, was das Löschen und die Verwertung er bisher gesammelten Daten
> betrifft.
>

§ 93 TKG definiert das Ausmaß des Kommunikationsgeheimnisses (die Ausnahme
betreffend Vorratsdatenspeicherung ist eine der Klauseln, die vom VfGH zur
Streichung markiert wurden) sowie den Löschbefehl (Abs. 4); § 119 StGB
sieht für eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses eine
Freiheitsstrafe von max. sechs Monaten oder einer Geldstrafe von max. 360
Tagessätzen vor. Ich nehme an, dass der VfGH eine sofortige Löschung
angeordnet hätte, wenn sie sich nicht bereits aus den Gesetzen (in ihrer
Fassung nach dem "herauspatchen" der VDS) ableiten ließe, aber ich bin mir
nicht sicher -- die Meinung einer fachkundigen Person wäre hier interessant.

Leider hat es unser Kanzler noch immer unterlassen, das Gesetzblatt
auszugeben...

Liebe Grüße,
~~ Ondra
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