[Metalab] Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden

Christoph Schindler hop at 30hopsmax.at
Tue Feb 4 15:10:09 CET 2014


On Tue, Feb 04, 2014 at 02:54:35PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
> "im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im
> bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht
> sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber
> glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen
> von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to
> sachen so?)
> 
> "unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung
> durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden
> Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform
> ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in
> Form einer Lizenz halten muss.

Du erzählst viele nette Geschichten, aber Du beantwortest meine Frage
nicht.

Aber laß gut sein, es interessiert mich schon nimmer.

hop

> 
> 
> On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
> >>On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me at free-minds.net> wrote:
> >>
> >>äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und
> >>möchte jetzt geld damit machen.
> >>ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das
> >>lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu
> >>verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden
> >>welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche
> >>vertragsbestimmungen zu beachten sind.
> >>das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und
> >>jetzt bitte nicht irgendwas
> >>raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun
> >>mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
> >>
> >>wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und
> >>links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und
> >>jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
> >
> >Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen
> >formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
> >
> >hop
> >
> >>
> >>>On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
> >>>>On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
> >>>>"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem
> >>>>urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt,
> >>>>entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die
> >>>>Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
> >>>>mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das
> >>>>recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob
> >>>>er möchte das es verteilt werden kann.
> >>>Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du
> >>>mir jetzt bitte erklären.
> >>>>ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
> >>>'nuff said.
> >>>hop
> >
> >_______________________________________________
> >Metalab mailing list
> >Metalab at lists.metalab.at
> >https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab
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Q.E.Duh.
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