[Metalab] Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden

Sebastian Bachmann me at free-minds.net
Tue Feb 4 14:59:29 CET 2014


On 2014-02-04 14:54, Sebastian Bachmann wrote:
> "im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im
> bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht
> sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber
> glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von
> inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)

sorry meinte isohunt (also torrents) und nicht die streaming sachen

> 
> "unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung
> durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden
> Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform
> ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in
> Form einer Lizenz halten muss.
> 
> 
> On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
>>> On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me at free-minds.net> 
>>> wrote:
>>> 
>>> äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und 
>>> möchte jetzt geld damit machen.
>>> ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied 
>>> auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich 
>>> als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, 
>>> was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind.
>>> das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt 
>>> bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es 
>>> haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
>>> 
>>> wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und 
>>> links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder 
>>> view auch" dann ist das nun mal legal.
>> 
>> Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen
>> formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
>> 
>> hop
>> 
>>> 
>>>> On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
>>>>> On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
>>>>> "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem
>>>>> urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt,
>>>>> entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die
>>>>> Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
>>>>> mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das
>>>>> recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und 
>>>>> ob
>>>>> er möchte das es verteilt werden kann.
>>>> Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt 
>>>> Du
>>>> mir jetzt bitte erklären.
>>>>> ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
>>>> 'nuff said.
>>>> hop
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