[Metalab] Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden

Sebastian Bachmann me at free-minds.net
Tue Feb 4 14:54:35 CET 2014


"im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im bezug 
auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht sicher ob 
es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber glaube urteile 
gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen von inhalten per 
link verbieten (war das nicht bei den kino.to sachen so?)

"unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung 
durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden
Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform ist, 
da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in Form einer 
Lizenz halten muss.


On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
>> On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me at free-minds.net> wrote:
>> 
>> äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und möchte 
>> jetzt geld damit machen.
>> ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das lied 
>> auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu verbieten. Ich 
>> als Urheber darf ja schließlich entscheiden welche Lizenz ich nehme, 
>> was da drin steht und welche vertragsbestimmungen zu beachten sind.
>> das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und jetzt 
>> bitte nicht irgendwas raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es 
>> haben sich nun mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
>> 
>> wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und links 
>> verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und jeder view 
>> auch" dann ist das nun mal legal.
> 
> Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen
> formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
> 
> hop
> 
>> 
>>> On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
>>>> On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
>>>> "Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem
>>>> urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt,
>>>> entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die
>>>> Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
>>>> mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das
>>>> recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob
>>>> er möchte das es verteilt werden kann.
>>> Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du
>>> mir jetzt bitte erklären.
>>>> ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
>>> 'nuff said.
>>> hop
> 
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