[Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?
Astrid Gruber
astrid.gruber at nunmehr.at
Thu May 30 06:43:38 CEST 2013
On 05/30/2013 02:40 AM, Christoph Schindler wrote:
> Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1]
Das ist dann m.E. kein Schweigen im rechtlichen Sinn, weil man ja
reagiert, also auf - wenn auch nonverbalem Weg - seinen Willen aeussert.
Also wenn ich zahle dann hab ich sie akzeptiert, so wie wenn ich ein
falsches Bestaetigungsschreiben bekomme und dann nicht, wie vereinbart,
die Holzbretter liefere sondern den Elephanten (wie im falschen
Bestaetigungsschreiben niedergeschrieben).
Kann man aber spaeter immer noch sagen: ungerechtfertigte Bereicherung.
Jedenfalls haetten wir immer noch die Schranke der
Genehmigungsfaehigkeit (muss mir klar sein aus der Natur Deines
Unternehmens dass Du das nicht brauchen _kannst_) und grundsaetzlich der
Kausalitaet (gibt's ueberhaupt einen Grund fuer die Rechnung oder schick
ich nur Zettel aus und schau wer zahlt).
happy days
Astrid
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