[Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?

Christoph Schindler hop at 30hopsmax.at
Thu May 30 02:40:29 CEST 2013


On Wed, May 29, 2013 at 10:23:46PM +0200, Astrid Gruber wrote:
> (Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im
> Geschaeftsverkehr als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein
> falsches Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht
> richtigstellt. In Oesterreich (richtigerweise) gilt Schweigen nie
> als Willensaeusserung, schon gar nicht jedoch als Zustimmung zu
> irgendwas.)

Nur weil ich zufällig drüber bescheid weiß: "nie" ist hier nicht (mehr)
zulässig.

Seit 1. 1. 2013 müssen "elektronische Rechnungen" nicht mehr signiert
werden, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigen. Unter den
verbleibenden Voraussetzungen für die Gültigkeit bleibt noch die
Zustimmung durch den Rechnungsempfänger.

Es steht zwar so nicht im BGBl (AbgÄG 2012), aber alle einschlägigen
Erklärungen sind sich einig:

       Der Rechnungsempfänger muss der Zusendung auf elektronischem Weg
       zustimmen. Die AGB des Lieferanten sind zu beachten, wo die
       Übersendung auf elektronischem Weg bereits enthalten sein kann.
       Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1]

Ist das der erste Fall von sowas?

hop

 [1] http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453395&DstID=0

-- 
Q.E.Duh.
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