[Metalab] boring legal stuff [was: Re: Google Glass(es) im Lab verbieten?]

Christoph Schindler hop at 30hopsmax.at
Thu May 30 14:39:12 CEST 2013


On Thu, May 30, 2013 at 06:43:38AM +0200, Astrid Gruber wrote:
> On 05/30/2013 02:40 AM, Christoph Schindler wrote:
> 
> >        Auch _konkludente Zustimmung_ (tatsächliches Praktizieren) genügt. [1]
> 
> Das ist dann m.E. kein Schweigen im rechtlichen Sinn, weil man ja

Ich bin ja kein Experte, also gesteh ich Dir gern zu, daß Du recht haben
magst.

> reagiert, also auf - wenn auch nonverbalem Weg - seinen Willen
> aeussert. Also wenn ich zahle dann hab ich sie akzeptiert, so wie
> wenn ich ein falsches Bestaetigungsschreiben bekomme und dann nicht,
> wie vereinbart, die Holzbretter liefere sondern den Elephanten (wie
> im falschen Bestaetigungsschreiben niedergeschrieben).
> Kann man aber spaeter immer noch sagen: ungerechtfertigte Bereicherung.

Mooooment! Es geht in keiner Weise um eine Schuld gegenüber dem
Lieferanten oder Dienstleister. Die entsteht nicht erst mit der
Rechnungslegung und ist sogar unabhängig davon, ob eine Rechnung
ausgestellt wird, oder nicht (schon mal vom Würstelstandler eine
Rechnung aufgedrängt bekommen?).

Es geht allein um die Schuld der Umsatzsteuer bzw. das Recht, sich die
Vorsteuer abzuziehen.

Wenn ich Dir was verrechne, mir eine Rechnung ausdrucke, dir nicht geb
und Du bezahlst ist das vollkommen rechtens, aber Du fallst halt um 20%
um.

Vor dem 1. 1.: Wenn ich Dir eine unsignierte Rechnung per Email
zuschicke, Du sie ausdruckst und in Dir die Vorsteuer abziehst, begehst
Du Steuerhinterziehung.

Jetzt: wenn ich dir eine unsignierte Rechnung per Email schick und Du
sagst nix dazu, dann gilt die vor dem Finanzamt.

Wenn Du aber Einspruch erhebst, dann muß ich Dir eine Rechnung per Fax
oder Post schicken oder die elektronische Rechnung signieren.

Wenn das keine stillschweigende Zustimmung im rechtlichen Sinn ist, dann
ist Recht noch dümmer als es eh schon ist.


Zwei Fun Facts noch (die jetzt wiiiirklich nix mehr mit dem eigentlichen
Thema zu tun haben):

Wenn ich Dir eine Rechnung ausdruck und per Post schick und dann die
selbe Rechnung (ohne "Kopie" drauf zu vermerken) per Email schick,
könnte die USt. zweimal fällig werden.

Wenn ein Installateur für die Stunde Arbeit immer €100,- nimmt, aber von
einen Kunden ausnahmsweise nur €50,- dann müssen auf der Rechnung
trotzdem €20,- USt. ausgewiesen werden. Ja, 50 + 20% = 70 .

> Jedenfalls haetten wir immer noch die Schranke der
> Genehmigungsfaehigkeit (muss mir klar sein aus der Natur Deines
> Unternehmens dass Du das nicht brauchen _kannst_) und grundsaetzlich
> der Kausalitaet (gibt's ueberhaupt einen Grund fuer die Rechnung
> oder schick ich nur Zettel aus und schau wer zahlt).

Wie oben schon beschrieben: wenn ich betrügerisch Rechnungen ausschick,
die ansonsten alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, muß ich die
ausgewiesene USt. an das FA abführen - egal ob mir die Leute auf den
Leim gehen oder nicht. (Modulo Einnahmen-/Ausgabenrechner vs.
Bilanzierer natürlich).

Wie auch immer... wenn ich mit dem "Stillschweigen" falsch lieg: super!
Wenn ich richtig lieg, steht zu hoffen, daß das der Einzelfall bleibt.

cheers!hop

-- 
Q.E.Duh.
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