[Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?

Harald Schilly harald.schilly at gmail.com
Wed May 29 23:14:13 CEST 2013


Mein Beitrag dazu, da ich ja das auch angestachelt habe: auf einem
meta*level (!) ist es prinzipiell ja so, dass das Recht an sich immer erst
ganz am Schluss einer Entwicklung steht.
10: Zuerst kommt die Innovation (Ă„nderungen, Whatever (!)) und dann erst
die damit verbundene Auseinandersetzung. Wenn sich die Gesellschaft dann
mal einig wird, wie es gehandhabt werden sollte, wird das als Gesetz
festgehalten. Ende.
Goto line 10.
Klar ist das jetzt super idealistisch, aber es sollte klar sein, dass das
Berufen auf Gesetze bei neuen Entwicklungen eigentlich nur kontraproduktiv
ist - stattdessen sollte man sich genauer damit auseinandersetzen.

H
 On May 29, 2013 10:24 PM, "Astrid Gruber" <astrid.gruber at nunmehr.at> wrote:

> On 05/29/2013 08:45 PM, Peter Sattar-Poor wrote:
>
>> Hi!
>>
>> Dieser Link befasst sich ein wenig juristisch mit dem Thema:
>>
>> http://rechtsanwalt-schwenke.**de/10-punkte-herausforderung-**
>> recht-google-glass/<http://rechtsanwalt-schwenke.de/10-punkte-herausforderung-recht-google-glass/>
>>
>
> Danke. Aus gegebenem Anlass moechte ich trotzdem darauf hinweisen (ohne
> Ironie) dass deutsches Recht != oesterreichisches Recht. Zwei verschiedene
> Rechtsraeume. Und wo aus historischen Gruenden Rechtsmaterie aehnlich ist
> (zb Ehegesetz aus Hitlers Zeit, wiewohl die Materie seither Reformen
> durchlaufen hat: "Es gilt Guetergemeinschaft auf den Todesfall") wird das
> voellig unterschiedlich ausgelegt zum Teil - der Satz aus dem Eherecht
> begruendet in Oesterreich Guetertrennung, denn Guetergemeinschaft existiert
> ja erst im Fall des Todes eines der Partner, und in .de begruendet er
> Guetergemeinschaft _bis_ zum Ableben, daher auch die sehr komplizierten
> Vorgaenge in .de wenn man sich scheiden lassen will, sogar
> Pensionsansprueche muessen auseinanderdividiert werden etc)
> Von den voellig unterschiedlichen Urteilen der Gerichte ganz abgesehen.
>
> (Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im Geschaeftsverkehr
> als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein falsches
> Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht richtigstellt. In Oesterreich
> (richtigerweise) gilt Schweigen nie als Willensaeusserung, schon gar nicht
> jedoch als Zustimmung zu irgendwas.)
> Oder oder oder. Laesio enormis hamma ned in .de, mit den absurdesten
> Argumenten.
> Umgekehrt gibt es sicher Dinge die einem deutschen Juristen/einer
> deutschen Juristin komisch vorkommen in .at
>
> Die laengere Zeit so ueblichen Verweise auf Nicht-Haftung-fuer-Links auf
> Websites waren nicht nur deswegen sinnlos weil sie inhaltlich nicht
> gestimmt haben, sondern doppelt sinnlos weil sie auf ein Urteil eines
> deutschen (!) Gerichts verwiesen haben. Genausogut koennte man auf ein
> Jamaikanisches Urteil verweisen.
>
> Predigtende
> Astrid
>
>
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