[Metalab] Google Glass(es) im Lab verbieten?

Astrid Gruber astrid.gruber at nunmehr.at
Wed May 29 22:23:46 CEST 2013


On 05/29/2013 08:45 PM, Peter Sattar-Poor wrote:
> Hi!
>
> Dieser Link befasst sich ein wenig juristisch mit dem Thema:
>
> http://rechtsanwalt-schwenke.de/10-punkte-herausforderung-recht-google-glass/

Danke. Aus gegebenem Anlass moechte ich trotzdem darauf hinweisen (ohne 
Ironie) dass deutsches Recht != oesterreichisches Recht. Zwei 
verschiedene Rechtsraeume. Und wo aus historischen Gruenden 
Rechtsmaterie aehnlich ist (zb Ehegesetz aus Hitlers Zeit, wiewohl die 
Materie seither Reformen durchlaufen hat: "Es gilt Guetergemeinschaft 
auf den Todesfall") wird das voellig unterschiedlich ausgelegt zum Teil 
- der Satz aus dem Eherecht begruendet in Oesterreich Guetertrennung, 
denn Guetergemeinschaft existiert ja erst im Fall des Todes eines der 
Partner, und in .de begruendet er Guetergemeinschaft _bis_ zum Ableben, 
daher auch die sehr komplizierten Vorgaenge in .de wenn man sich 
scheiden lassen will, sogar Pensionsansprueche muessen 
auseinanderdividiert werden etc)
Von den voellig unterschiedlichen Urteilen der Gerichte ganz abgesehen.

(Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im 
Geschaeftsverkehr als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein 
falsches Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht richtigstellt. In 
Oesterreich (richtigerweise) gilt Schweigen nie als Willensaeusserung, 
schon gar nicht jedoch als Zustimmung zu irgendwas.)
Oder oder oder. Laesio enormis hamma ned in .de, mit den absurdesten 
Argumenten.
Umgekehrt gibt es sicher Dinge die einem deutschen Juristen/einer 
deutschen Juristin komisch vorkommen in .at

Die laengere Zeit so ueblichen Verweise auf Nicht-Haftung-fuer-Links auf 
Websites waren nicht nur deswegen sinnlos weil sie inhaltlich nicht 
gestimmt haben, sondern doppelt sinnlos weil sie auf ein Urteil eines 
deutschen (!) Gerichts verwiesen haben. Genausogut koennte man auf ein 
Jamaikanisches Urteil verweisen.

Predigtende
Astrid





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