[Metalab] Dt. Hackerparagraph, Strafanzeige gegen Bundesamt

marius schebella marius.schebella at gmail.com
Sun Nov 18 18:13:18 CET 2007


danke fuers posten!
sehr traurig, die sache. ich kann mir nicht vorstellen, dass so ein 
gesetz in irgendeiner weise verfassungskonform ist. warum verbieten sie 
nicht gleich das ganze internet,...
außerdem, wie kommen diese ä... überhaupt dazu, in in dem zusammenhang 
den begriff "hacker-tools" zu verwenden? zeugt nicht gerade von einblick 
in die heutige gesellschaft, wo hacking ein wesentlicher bestandteil von 
open source, free software, kunstszene und generell tech-development 
ist. das ganze metalab ist auf der idee von hacking aufgebaut (neue 
technologien entwickeln, bzw. vorhandene technologien auf neue weise 
verwenden.) nur ein winziger prozentsatz dessen, wofuer hacking steht 
ist illegal. und was illegales file sharing betrifft, geht ein großer 
trend sowieso in richtung creative commons und ein anderer in richtung 
copyright für maximal 5 jahre...
marius.


Michael Kafka wrote:
> Weil ich gerade das Thema recherchiere
> (sehr intensiv wurde in Österreich nicht berichtet):
> 
> Seit 11. August ist in Deutschland der §202c des Strafgesetzbuchs
> in Kraft, der alleine schon den Besitz und die Verbreitung von
> "Hacker Tools" unter Strafe stellt.
> 
> "Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten
> oder Verschaffen von ‚Hackertools’, die bereits nach Art und Weise
> ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen."
> (Zitat aus der Pressemitteilung des Dt. Justizministeriums, Gefunden
> auf "http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/")
> 
> Kritik kommt nicht nur alleine aus der "Hackerszene" (die genau genommen
> gar nicht existiert) sondern auch von renommierten Organisationen wie
> der Dt. Gesellschaft für Informatik und BITKOM (Bundesverband Informations-
> wirtschaft und neue Medien). Kritisiert werden in erster Linie die
> mangelnde Rechtssicherheit und auch die Beschneidung der Möglichkeiten
> von Sicherheitsexperten. Interessant hierzu ein "Leitfaden" der EICAR
> (European Expert Group for IT_Security):
> http://www.eicar.org/press/infomaterial/JLUSSI_LEITFADEN_web.pdf
> 
> Weiter getrieben hat es der IDG-Verlag in München: Am 14.Sep2007 wurde
> Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, mit dem Ziel, den
> Verantwortlichen für die Weseite des BSI (Dt. Bundesamt für Sicherheit
> in der Informationstechnik) auszumachen und ein Strafverfahren gegen
> ihn einzuleiten. Grund war die Verlinkung (und damit "Verbreitung" im
> Sinne des §202c StGB) der Hackersoftware "John the Ripper".
> Die Strafanzeige:
> 
> http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index5.html
> 
> Vorerst hat Die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgelehnt, kurioserweise
> unter der Argumentation:
> 
> "[ ... ] dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software „John
> the Ripper“ in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist."
> Siehe:
> 
> http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737683/index.html
> 
> Der IDG-Verlag prüft nun weitere Rechtsmittel.
> 
> Unterstützung kommt nun auch von anderen Seiten, wie z.B. von der VisuKom
> Deutschland GmbH, die Ende Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen den
> §202c StGB eingereicht hat. Hauptargument wiederum die Rechstunsicherheit.
> Siehe:
> 
> http://www.visukom.de/index.php?id=7
> 
> Ich bin gespannt wie das weitergeht...
> 
> LG, MiKa
> 
> PS: Re-Posten auf anderen Listen, die interessiert sein könnten ist 
> erwünscht.
> 
> 
> ------------------------------------------------------------------------
> 
> _______________________________________________
> Metalab mailing list
> Metalab at lists.metalab.at
> http://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab




More information about the Metalab mailing list