[Metalab] Dt. Hackerparagraph, Strafanzeige gegen Bundesamt

Michael Kafka m.kafka at aon.at
Sun Nov 18 15:56:24 CET 2007


Weil ich gerade das Thema recherchiere
(sehr intensiv wurde in Österreich nicht berichtet):

Seit 11. August ist in Deutschland der §202c des Strafgesetzbuchs
in Kraft, der alleine schon den Besitz und die Verbreitung von
"Hacker Tools" unter Strafe stellt.

"Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, Überlassen, Verbreiten
oder Verschaffen von ‚Hackertools’, die bereits nach Art und Weise
ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen."
(Zitat aus der Pressemitteilung des Dt. Justizministeriums, Gefunden
auf "http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/")

Kritik kommt nicht nur alleine aus der "Hackerszene" (die genau genommen
gar nicht existiert) sondern auch von renommierten Organisationen wie
der Dt. Gesellschaft für Informatik und BITKOM (Bundesverband Informations-
wirtschaft und neue Medien). Kritisiert werden in erster Linie die
mangelnde Rechtssicherheit und auch die Beschneidung der Möglichkeiten
von Sicherheitsexperten. Interessant hierzu ein "Leitfaden" der EICAR
(European Expert Group for IT_Security):
http://www.eicar.org/press/infomaterial/JLUSSI_LEITFADEN_web.pdf

Weiter getrieben hat es der IDG-Verlag in München: Am 14.Sep2007 wurde
Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, mit dem Ziel, den
Verantwortlichen für die Weseite des BSI (Dt. Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik) auszumachen und ein Strafverfahren gegen
ihn einzuleiten. Grund war die Verlinkung (und damit "Verbreitung" im
Sinne des §202c StGB) der Hackersoftware "John the Ripper".
Die Strafanzeige:

http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index5.html

Vorerst hat Die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgelehnt, kurioserweise
unter der Argumentation:

"[ ... ] dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software „John
the Ripper“ in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist."
Siehe:

http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737683/index.html

Der IDG-Verlag prüft nun weitere Rechtsmittel.

Unterstützung kommt nun auch von anderen Seiten, wie z.B. von der VisuKom
Deutschland GmbH, die Ende Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen den
§202c StGB eingereicht hat. Hauptargument wiederum die Rechstunsicherheit.
Siehe:

http://www.visukom.de/index.php?id=7

Ich bin gespannt wie das weitergeht...

LG, MiKa

PS: Re-Posten auf anderen Listen, die interessiert sein könnten ist erwünscht.
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