[Metalab] Dt. Hackerparagraph, Strafanzeige gegen Bundesamt

Michael Kafka m.kafka at aon.at
Sun Nov 18 15:56:24 CET 2007


Weil ich gerade das Thema recherchiere
(sehr intensiv wurde in �sterreich nicht berichtet):

Seit 11. August ist in Deutschland der �202c des Strafgesetzbuchs
in Kraft, der alleine schon den Besitz und die Verbreitung von
"Hacker Tools" unter Strafe stellt.

"Sanktioniert wird insbesondere das Herstellen, �berlassen, Verbreiten
oder Verschaffen von �Hackertools�, die bereits nach Art und Weise
ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen."
(Zitat aus der Pressemitteilung des Dt. Justizministeriums, Gefunden
auf "http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/")

Kritik kommt nicht nur alleine aus der "Hackerszene" (die genau genommen
gar nicht existiert) sondern auch von renommierten Organisationen wie
der Dt. Gesellschaft f�r Informatik und BITKOM (Bundesverband Informations-
wirtschaft und neue Medien). Kritisiert werden in erster Linie die
mangelnde Rechtssicherheit und auch die Beschneidung der M�glichkeiten
von Sicherheitsexperten. Interessant hierzu ein "Leitfaden" der EICAR
(European Expert Group for IT_Security):
http://www.eicar.org/press/infomaterial/JLUSSI_LEITFADEN_web.pdf

Weiter getrieben hat es der IDG-Verlag in M�nchen: Am 14.Sep2007 wurde
Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, mit dem Ziel, den
Verantwortlichen f�r die Weseite des BSI (Dt. Bundesamt f�r Sicherheit
in der Informationstechnik) auszumachen und ein Strafverfahren gegen
ihn einzuleiten. Grund war die Verlinkung (und damit "Verbreitung" im
Sinne des �202c StGB) der Hackersoftware "John the Ripper".
Die Strafanzeige:

http://www.tecchannel.de/sicherheit/grundlagen/1729025/index5.html

Vorerst hat Die Staatsanwaltschaft das Verfahren abgelehnt, kurioserweise
unter der Argumentation:

"[ ... ] dass dem BSI nicht bewusst gewesen ist, dass die Software �John
the Ripper� in ihrer Ursprungs- und Vollversion ein Hacker-Tool ist."
Siehe:

http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737683/index.html

Der IDG-Verlag pr�ft nun weitere Rechtsmittel.

Unterst�tzung kommt nun auch von anderen Seiten, wie z.B. von der VisuKom
Deutschland GmbH, die Ende Oktober eine Verfassungsbeschwerde gegen den
�202c StGB eingereicht hat. Hauptargument wiederum die Rechstunsicherheit.
Siehe:

http://www.visukom.de/index.php?id=7

Ich bin gespannt wie das weitergeht...

LG, MiKa

PS: Re-Posten auf anderen Listen, die interessiert sein k�nnten ist erw�nscht.
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