[Metalab] Schadenminderungspflicht gehört, bei einer Urheberrechtsverletzung?

Andreas Faerber - Findart.cc info at findart.cc
Tue Oct 9 21:40:37 CEST 2018


Danke Philip, dann könnte ich bei meinem Fall auf diese Bürgergesetz berufen und den Anwalt:

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Unter Bezugnahme auf Ihr schreiben von XXXX, teile ich mit, das ich nach Rücksprache meiner rechts freundlichen Vertretung und auch nach researche der rechtlichen Situation, kann ich ihnen Empfehlen Ihre Forderung auf gerichtliche Wege gelten zu machen.

Ich sehe diesen Prozess mit Gelassenheit entgegen.
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;-)


Am 09.10.2018 um 20:56 schrieb Philip Poten <philip.poten at gmail.com>:

> IANAL: Das bedeutet lediglich, dass der Geschädigte nicht Schaden "auflaufen" lassen kann.
> 
> Beispiel: ein Plattenlabel merkt, dass ein Blogger versehentlich einen vollen Song statt ein 30 Sekunden "Fair Use" Schnippserl verwendet. Ein Download eines vollen Songs kostet aber X cent (das steht dem Rechteinhaber prinzipiell als Entschaedigung zu in so einer Situation) - bei Fair Use waers gratis gewesen.
> 
> Das Plattenlabel glaubt sich fuer besonders schlau, sagt nichts, und laesst das eine Weile so, damit es am Ende der Popularitaetswelle des Blogeintrags eine extra hohe Rechnung stellen kann - es unterlaesst also, den Schaediger (Blogger) in Kenntnis zu setzen, und ermoeglicht es dem Schaediger damit auch nicht, rechtzeitig aufzuhoeren - also den Schaden zu minimieren. Das Plattenlabel hat also die Schadenminderungspflicht verletzt und es trifft damit Mitverschulden am letztendlich entstandenen Schaden, und hat so auch mitunter das Recht, entschaedigt zu werden, verwirkt oder stark reduziert.
> 
> Dieses Prinzip trifft iirc oefter mal zu, nicht nur in der Rechteverwertung. Jemanden "reinlaufen" lassen ist rechtlich sehr oft keine gute Idee.
> 
> lg,
> Philip
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