[Metalab] Schadenminderungspflicht gehört, bei einer Urheberrechtsverletzung?

Philip Poten philip.poten at gmail.com
Tue Oct 9 20:56:09 CEST 2018


IANAL: Das bedeutet lediglich, dass der Geschädigte nicht Schaden
"auflaufen" lassen kann.

Beispiel: ein Plattenlabel merkt, dass ein Blogger versehentlich einen
vollen Song statt ein 30 Sekunden "Fair Use" Schnippserl verwendet. Ein
Download eines vollen Songs kostet aber X cent (das steht dem
Rechteinhaber prinzipiell als Entschaedigung zu in so einer Situation) -
bei Fair Use waers gratis gewesen.

Das Plattenlabel glaubt sich fuer besonders schlau, sagt nichts, und laesst
das eine Weile so, damit es am Ende der Popularitaetswelle des Blogeintrags
eine extra hohe Rechnung stellen kann - es unterlaesst also, den Schaediger
(Blogger) in Kenntnis zu setzen, und ermoeglicht es dem Schaediger damit
auch nicht, rechtzeitig aufzuhoeren - also den Schaden zu minimieren. Das
Plattenlabel hat also die Schadenminderungspflicht verletzt und es trifft
damit Mitverschulden am letztendlich entstandenen Schaden, und hat so auch
mitunter das Recht, entschaedigt zu werden, verwirkt oder stark reduziert.

Dieses Prinzip trifft iirc oefter mal zu, nicht nur in der
Rechteverwertung. Jemanden "reinlaufen" lassen ist rechtlich sehr oft keine
gute Idee.

lg,
Philip
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