[Metalab] geplante Obsoleszent

Bernd Petrovitsch bernd at petrovitsch.priv.at
Fri Jul 24 10:52:06 CEST 2015


On Don, 2015-07-23 at 14:46 +0200, astrid.gruber at nunmehr.at wrote:
> > On Don, 2015-07-23 at 12:49 +0200, BDuN at gmx.net wrote:
> > [...]
> >> geklebt ist. Der teurere aus Metall hätte das Dreifache gekostet und
> >> hatte 2 Jahre Gewährleistung - also um ein Drittel teurer, weil man
> >> davon ausgehen kann, daß er nach den 2 Jahren auch krepiert.
> 
> Am 2015-07-23 13:18, schrieb Bernd Petrovitsch:
> > In .at gekaufte Mobilien haben alle 2 Jahre Gewährleistung.
> 
> Genau. Du verwechselst naemlich
> 1. Garantie, das ist eine vom Hersteller _freiwillig_ gegebene Option 
> das Geraet zu reparieren oder auszutauschen innerhalb eines bestimmten 
> Zeitraums mit
Und es muß explizit im Kaufvertrag (oder sonstwo) drin stehen, was alles
Garantiebedingungen etc. sind - da gibt es nix im Gesetz.
> 2. Gewaehrleistung, das ist das was gesetzlich vorgeschrieben ist und 
> zwei Jahre gilt, unumstoesslich auf alles was beweglich ist (mobil, im 
> Gegensatz zu Immobilien, also zB Gebaeuden). Die zwei Jahre sind aber 
Außer Du hast das Gerät am Flohmarkt oder privat gekauft (oder B2B) -
dann *kann* man die Gewährleistung auch ganz anders regeln. Im B2C muß
die mind. 2 Jahre sein ....
> leider so: im ersten halben Jahr muss der Hersteller beweisen dass Du 
> den Schaden verursacht hast, ab dann musst Du beweisen dass der Schaden 
> schon im Kaufzeitpunkt vorhanden bzw angelegt war.

Der Schaden muß bei der Gewährleistung immer schon zum Kaufzeitpunkt
vorhanden gewesen sein (deshalb zieht die Gewährleistung bei
Verschleißteilen wie Bremsbelägen idR - so nach Tag 3;-) - nicht
wirklich).
Klarerweise kann der Händler nach 6 Monaten steif und fest behaupten,
daß er nicht glaubt, daß man nichts falsches gemacht hat und man möge es
bitte "beweisen" (und ja, das ist mbMn ein Fehler im Gesetz und zeigt
nur die wahre Macht zwischen Händler und Konsumentenseite).
aber wie beweise ich, was ich alles schlechte nicht gemacht hab?
Oder will mir der unterstellen, daß ich das Gerät nur deshalb künstlich
schrottte, daß ich dann Probleme mit dem Ersatz provoziere?

Naja, und wenn Händler so reagieren, wird man das dann auch
weitererzählen ...

> Jetzt ist halt die Frage: kann man beweisen dass es bereits angelegt 
> war.

Der erste Versuch wird schlauerweise sein, dort mal nett und freundlich
zu fragen, wie dann das passieren kann etc. - zumindest größere
HiFi-Ketten, wo man obiges kaufen kann, tauschen kaputtes unkompliziert
bzw. schicken zur Reparatur ein (weil sonst mühsam und vllt. schlechter
Ruf ....).

Ansonsten indirekt: die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre, also
wird das Gerät so gebaut sein, daß es locker so lange hält - eher 3-5
Jahre, oder?
Wenn dann das Gerät schon nach einem Jahr (statt 3 Jahren) kaputt geht
(und keine offensichliche Beschädigung etc.), dann muß es zum
Kaufzeitpunkt schon einen Schaden gehabt haben - wie sollte es sonst
kaputt gehen?

MfG,
	Bernd
-- 
"I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving
on typing is not a good reason - if your typing speed is the main
issue when you're coding, you're doing something seriously wrong."
    - Linus Torvalds





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