[Metalab] geplante Obsoleszent

astrid.gruber at nunmehr.at astrid.gruber at nunmehr.at
Thu Jul 23 14:46:47 CEST 2015


> On Don, 2015-07-23 at 12:49 +0200, BDuN at gmx.net wrote:
> [...]
>> geklebt ist. Der teurere aus Metall hätte das Dreifache gekostet und
>> hatte 2 Jahre Gewährleistung - also um ein Drittel teurer, weil man
>> davon ausgehen kann, daß er nach den 2 Jahren auch krepiert.

Am 2015-07-23 13:18, schrieb Bernd Petrovitsch:
> In .at gekaufte Mobilien haben alle 2 Jahre Gewährleistung.

Genau. Du verwechselst naemlich
1. Garantie, das ist eine vom Hersteller _freiwillig_ gegebene Option 
das Geraet zu reparieren oder auszutauschen innerhalb eines bestimmten 
Zeitraums mit
2. Gewaehrleistung, das ist das was gesetzlich vorgeschrieben ist und 
zwei Jahre gilt, unumstoesslich auf alles was beweglich ist (mobil, im 
Gegensatz zu Immobilien, also zB Gebaeuden). Die zwei Jahre sind aber 
leider so: im ersten halben Jahr muss der Hersteller beweisen dass Du 
den Schaden verursacht hast, ab dann musst Du beweisen dass der Schaden 
schon im Kaufzeitpunkt vorhanden bzw angelegt war.

Jetzt ist halt die Frage: kann man beweisen dass es bereits angelegt 
war.

Liebe Gruesse
Astrid




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