[Metalab] §26 DSG - Auskunft fremder Daten erhalten
Stefan Huber
shuber at sthu.org
Thu Jan 29 15:12:49 CET 2015
On Thu 29.01.15 15:04, peter purgathofer wrote:
> wow, spannend. ich würde mich, je nach verarbeiter, am ehesten an die
> datenschutzbehörde - https://www.dsb.gv.at/site/6189/default.aspx -
> oder den datenschutzrat - https://www.bka.gv.at/site/6417/default.aspx
> wenden. aber IANAL, von dem her...
DSB war auch mein erster Gedanke, aber:
Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen einer telefonischen,
oder schriftlichen Anfrage keine rechtlichen Beurteilungen zur
Anwendung und Auslegung rechtlicher Bestimmungen bzw. inhaltliche
Beratungsleistungen vorgenommen werden können.
Diese rechtlichen Beurteilungen können auf Grund der gesetzlichen
Zuständigkeit der Datenschutzbehörde nur im Zuge eines konkreten
Verfahrens vorgenommen werden. Jede Vorabbeurteilung würde das
Ergebnis eines allfälligen Verfahrens vor der Datenschutzbehörde
vorwegnehmen.
http://www.dsb.gv.at/site/8167/default.aspx
–Stefan
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