[Metalab] §26 DSG - Auskunft fremder Daten erhalten

Stefan Huber shuber at sthu.org
Thu Jan 29 15:12:49 CET 2015


On Thu 29.01.15  15:04, peter purgathofer wrote:
> wow, spannend. ich würde mich, je nach verarbeiter, am ehesten an die
> datenschutzbehörde - https://www.dsb.gv.at/site/6189/default.aspx -
> oder den datenschutzrat - https://www.bka.gv.at/site/6417/default.aspx
> wenden. aber IANAL, von dem her...

DSB war auch mein erster Gedanke, aber:

  Es wird um Verständnis ersucht, dass im Rahmen einer telefonischen,
  oder schriftlichen Anfrage keine rechtlichen Beurteilungen zur
  Anwendung und Auslegung rechtlicher Bestimmungen bzw. inhaltliche
  Beratungs­leistungen vorgenommen werden können.

  Diese rechtlichen Beurteilungen können auf Grund der gesetzlichen
  Zuständigkeit der Daten­schutz­behörde nur im Zuge eines konkreten
  Verfahrens vorgenommen werden. Jede Vor­ab­beurteilung würde das
  Ergebnis eines allfälligen Verfahrens vor der Daten­schutz­behörde
  vorwegnehmen.

  http://www.dsb.gv.at/site/8167/default.aspx


–Stefan
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