[Metalab] schriftwechsel mit FB (fernmeldebehörde) bez. kostenlosem GSM-funk auf der donau

Paul Enzinger landnotretter at yahoo.at
Fri Sep 5 17:41:25 CEST 2014


möglicherweise interessiert euch das oder jemand kann uns helfen - das problem ist anscheinend der vertrag mit einem österreichischen mobilfunkanbieter dH wir bräuchten eine sim karte aus einem land wo gsm funk kostenlos ist oder eine freie sim karte - der CCC hat doch mal bei einem kongress so ein eigenes gsm netz gemacht -sim karte um 20 cent und sonst keine kosten wenn ich mich richtig erinnere .... mglw wäre es auch sinnvoll einen eigene relaisstation an bord zu haben (sicherheitshalber) oder auf veraltete VHF, UKW, KW o.ä. umzusteigen

hier der gesammte schriftwechsel bis jetzt ...-paul
 


Sehr
geehrter Herr Enzinger!
 
Relevant
ist Ihr Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter. Sollten hier
Einschränkungen, Entgelte o.ä. anfallen klären Sie dies bitte
zunächst mit diesem.
 
Da
es sich offensichtlich um ein Problem zwischen Mobilfunkanbieter und
Kunden handelt ist danach dafür die Schlichtungsstelle RTR GmbH
zuständig.
s. www.rtr.at,
Stichworte Schlichtungsstelle bzw. Konsumentenservice.
 
Mit
freundlichen Grüßen
Hans-Christian
Krasa  
 
 
Mag.iur.
Hans-Christian Krasa
 
(Leiter)
 
Radetzkystr.2
1030
Wien
 
Tel.:
+43 1 71162 654400
Fax:
+43 1 71162 654409
E-Mail: hans-christian.krasa at bmvit.gv.at 
 
 
Von: paul enzinger
[mailto:paulenzinger at gmx.at] 
Gesendet:Donnerstag, 04. September 2014 13:00
An:Wien FB; secretariat at danubecom-intern.org;
impressum at a1telekom.at
Betreff:Aw: AW: Enzinger WG: belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen
sabotage unserer gsm-funkanlage
 
geschätzter
hans-christian krasa,
 
danke
für die schnelle antwort (bin ich von österreichischen behörden
gar nicht gewöhnt)
 
unser
schiff verfügt über mehrere bordfunkanlagen. die GSM anlagen
(sprech und datenfunk) funktionieren nichtmehr bzw dürften von den
relaisstationen an land nichtmehr unterstützt werden. die PMR anlage
funktioniert, allerdings nur eingeschränkt zufriedenstellend weil
geringe reichweite bzw nicht vorhandene relaisstationen. ausserdem
verfügen wir über eine W-lan und bluetooth datenfunkanlage die
einwandfrei funktioniert (der W-lan datenfunk läuft über die
relaisstation "freewave" und wird von dieser einwandfrei
unterstützt) - und über eine UKW empfangstation die auch
funktioniert (wobei die informationen die über UKW reinkommen wenig
brauchbar sind)...
 
ausserdem
verfügen wir über ein umfangreiches magazin an elektronikbauteilen
das mglw eine nicht funktionierende UKW, VHF, mittel oder langwellen
funkanlage darstellen könnte.
 
von
einer fernmeldebehördlichen bewilligung ist mir nichts bekannt, ich
werde mit der angelegenheit aber kontakt zur botschaft von lesotho
unter dessen flagge das schiff läuft aufnehmen. der funkverkehr zu
anderen schiffen ist bisher über GSM-sprechfunk abgewickelt worden.
 
der
eigentümer der GSM-funkanlage bin ich. möglicherweise könnten sich
aus dem vertrag mit dem mobilfunkanbieter gewisse einschränkungen
ergeben, diese sollten aber derzeit mEn keine rolle spielen da wir
uns auf der internationalen donau im transit nach bayern befinden und
damit im geltungsbereich des belgrader abkommens.
 
derzeit
befinden wir uns ca bei stromkilometer 1883 vor hainburg (district
bruck/leither). freunde und bekannte die ebenfalls über GSM
funkanlagen verfügen haben mich darauf aufmerksam gemacht das unsere
bordfunkanlage nichtmehr unterstützt wird (bei eingabe unserer
rufkennung kommt die fehlermeldung "diese rufnummer ist nicht
vergeben") ihre funkgeräte funktionieren jedoch einwandfrei.
über welche anbieter/relaisstationen deren funkverkehr läuft weiß
ich nicht.
 
bisher
habe ich mit dem bmvit und der donaukommission kontakt aufgenommen,
und bisher nur von ihnen antwort erhalten.
 
warum
GSM-funk vom artikel 29 des belgrader abkommens ausgenommen sein soll
kann ich nicht nachvollziehen.- da wir jedoch schon längere zeit
ärger mit dieser technologie haben werden wir mglw auf bewährte
altmodische technologie zurückgreifen (UKW, VHF, kurzwelle,
mittelwelle, langwelle oder so) und die unverlässlichen
relaisstationen umgehen.
 
die
gebühreneinhebung wird zB durch artikel 38 geregelt und ich habe
bisher noch nirgends etwas von funkgebühren gelesen.
 
mit
funktionellen grüßen
paul
enzinger
 
das
mail ergeht in kopie an die donaukommission und das mEn für den
betrieb der relaisstationen verantwortliche unternehmen
 
 
  
Gesendet: Dienstag,
02. September 2014 um 14:52 Uhr
Von: "Wien
FB" <fb.Wien at bmvit.gv.at>
An: "paulenzinger at gmx.at"
<paulenzinger at gmx.at>
Cc: "Wien
FB" <fb.Wien at bmvit.gv.at>
Betreff: AW:
Enzinger WG: belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen
sabotage unserer gsm-funkanlage
Sehr
geehrter Herr Enzinger!
 
Zur
Beurteilung des Sachverhalts ersuche ich um weitere Informationen:
 
Verfügt
Ihr Schiff über eine Schiffsfunkanlage / Bordfunkstelle?
Funktioniert diese?
Gibt
es dafür eine fernmeldebehördliche Bewilligung?  Kann damit
Funkverkehr
mit
anderen Schiffen abgewickelt werden?
 
Wer
ist Eigentümer / Vertragspartner der GSM Funkanlage? Ergeben sich
aus dem
Vertrag
mit einem Mobilfunkanbieter bestimmte Einschränkungen des Gebrauchs?
 
In
welchem Bereich funktioniert die GSM-Funkanlage nicht? (Was meinen
Sie mit „Region“?)
Wie
konnten Sie feststellen, dass andere GSM-Funkanlagen funktionieren?
 Sind diese
bei
anderen Anbietern angemeldet?  
 
Mit
wem / welchen Betreibern oder Organisatoren haben Sie bezüglich des
von Ihnen
als
Störung bezeichneten Sachverhaltes Kontakt aufgenommen? Was war die
Antwort?
 
Art.29
regelt meiner Ansicht nach den Funkverkehr für
Schiffsfunkanlagen/Bordfunkstellen.
GSM-Funkanlagen
sind darin nicht eingeschlossen. Weiters hindert Art.29 nicht die
Einhebung von Gebühren
für
Bordfunkstellen bzw. von Entgelten für GSM-Funkanlagen durch private
Mobilfunkanbieter.
 
Mit
freundlichen Grüßen
Hans-Christian
Krasa  
 
 
Mag.iur.
Hans-Christian Krasa
  
(Leiter)
 
Radetzkystr.2
1030
Wien
 
Tel.:
+43 1 71162 654400
Fax:
+43 1 71162 654409
E-Mail:
hans-christian.krasa at bmvit.gv.at  
 
 
Von: Handler Ingrid Im
Auftrag von opfb-opfb
Gesendet:Dienstag, 02. September 2014 13:56
An:Wien FB
Betreff:Enzinger WG: belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen
sabotage unserer gsm-funkanlage
 
 
 
Von: paul enzinger
[mailto:paulenzinger at gmx.at]
Gesendet:Dienstag, 02. September 2014 12:16
An:fbm; hgs; stkomm; k1; k2; iii-sl; opfb-opfb; opfb-opfb; opfb-opfb;
w1; w2; w3; secretariat at danubecom-intern.org
Betreff:belgrader abkommen artikel 29 - beschwerde wegen sabotage unserer
gsm-funkanlage
 
geschätztes
bmvit, werte donaukommission
 
die
gsm-funkanlage an bord unseres schiffes „maria stolz o.5“
funktioniert seit gestern nicht mehr. das gerät dürfte in ordnung
sein, ich habe den verdacht das die relaisstationen an land unser
gsm-funkgerät mit der funkrufkennung 0043 664 96 20 820 nichtmehr
unterstüten. andere gsm funkgeräte in der region funktionieren
problemlos.
Da
wir die funkanlage für die kommunikation zwischen den
besatzungsmitgliedern und anderen schiffen dringend benötigen
fordere ich die österreichischen behörden auf die relaisstationen
anzuweisen unsere funkanlage wieder zu unterstützen...
das
selbe gilt auch für unseren datenfunk (internet)
ich
berufe hiermit ausdrücklich auf den artikel 29 des belgrader
abkommens – von irgendwelchen funkgebühren oder anderen auflagen
ist dort nichts zu lesen
 
mit
verbindlichem dank
paul
enzinger
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