[Metalab] 2.4 ghz jammer .. oder sowas in der richtung

Peter Kuhm peter at null.priv.at
Mon Jun 23 20:48:02 CEST 2014


On Mon, 23 Jun 2014 09:02:43 +0200 Jay Vaughan wrote:

> > steht da eine drone in der luft und fliegt munter von haus zu haus
> > mit kamera unten dran die dann auch geschwenkt wird.
> > ich deut dem ding er soll wegfliegen und er tuts nicht.
> 
...
> I flew my drone around quite happily all weekend - while it is an intrusive
> technology if you use it to spy on people, its also very, very fun if you
> fly responsibly in public skies without hassling people.  I’d encourage you
> to not be turned off this hobby too soon - its really quite fun to build
> your own drone and fly it:


mit Jahresbeginn trat eine Novelle [0] des Luftfahrtgesetzes [1] in Kraft.

Vom Gesetz nicht besonders umfasst ist nur Spielzeug mit max. 79 Joule, das
enspricht 263g bei) einer max. erlaubten Flughöhe von 30m [2].
Das wäre schnell mal überschritten.

Bei der nächste Klasse, das Flugmodell nach §24c mit a) max. 25kg wird von
der Austro Control als zuständige Behörde so ausgelegt, dass eine mitgeführte
Kamera der Bedingung "zum Zwecke des Fluges selbst" [3] widerspricht und
die 'Drohne' damit in die Kategorie des unbemannten Luftfahrzeigs fällt mit
all seinen Auflagen für eine Bewilligung. Gut aufbereitet hat das Richard
Haderer [4], der schreibt:

"Die größte Hürde ist sicher die Betriebssicherheit, weil hier kleine Drohnen
wie der DJI Phantom nicht durchkommen (ich bin gerade im Antragsverfahren),
weil alle Systeme doppelt gesichert sein müssen, was bei diesem Modell nicht
der Fall ist. Ich bin gespannt." 

und

"Jeder, der ein uLFZ ohne entsprechende Bewilligung in Betrieb nimmt, muss
mit einer Anzeige rechnen. Anzeigen können grundsätzlich von den Behörden
aber auch von jedem Bürger erstattet werden. Für die Verhängung einer
Verwaltungsstrafe ist es bei entsprechenden Beweismitteln nicht nötig,
dass der Betreiber „in flagranti“ erwischt wird.  [..]
Auch wenn ihr ein Foto auf FB posten, ein Video auf YT hochladet könnt ihr
angezeigt werden und zwar von jedem und ein Strafrahmen von 22.000 EUR ist
sicher nix womit man sich spielen sollte."


Eine der wenigen erteilten Bewilligungen [5] sogar für die Klasse über
dicht besiedeltem Gebiet hat ein Fotograf in Korneuburg sich kosten lassen.
Er wirbt natürlich damit [6]. Vielleicht auch eine willkommene Markt-
schranke nachdem der Fotograf kein reglementiertes Gewerbe mehr ist.


cu,
Peter


PS: rate natürlich jedem dringend ab sich mit einem ungeschützten Magnetron
zu spielen.


[0] https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_108/BGBLA_2013_I_108.pdf

[1] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011306&FassungVom=2014-06-23

[2] : Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie
    :
    : § 24d. Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie
    : unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden
    : können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist
    : darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen
    : gefährdet werden. Ab- gesehen davon fallen diese Geräte nicht in den
    : Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes.

[3] : Flugmodelle
    : 
    : § 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende
    : unbemannte Geräte, die selbständig im Fluge in direkter, ohne
    : technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten
    : verwendet werden können und
    : 1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
    : 2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeit-
    : bereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst, betrieben 
    : werden.
    : (2) ...

[4] http://www.hdrr.at/2014/drohnengesetz-in-oesterreich/

[5] http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/3811789/Die-Drohnen-uber-Osterreich

[6] http://www.phoenixpix.at/rechtliches/






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