[Metalab] Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden

BDuN at gmx.net BDuN at gmx.net
Tue Feb 4 18:35:56 CET 2014


hallo, 
würde youtube selbst das Einbinden kostenpflichtig machen, würden sie reihenweise User an Vimeo+Co verlieren. Würde sich das nämlich lohnen, hätten sie es längst gemacht. So ähnlich werden sie sich wohl verhalten, wenn plötzlich eine Nation bzw irgend eine Verein in dieser Nation mit ihren Links umgeht .. wer in einem Kräftemessen AKM und youtube gewinnen würde, kann man sich ausrechnen.

Zur AKM - wie genau wollen die das einkassieren ?

Von .at Domains natürlich nur, denn was ausländische oder com, net, info etc anlangt, die können sonstwo registriert sein. Meine sind auf Malaysia und auf den Bahamas registriert!  Und selbst, wenn sie es nur von at-TLDs einfordern - was das für einen Aufwand macht, kann man sich ausrechnen : professionelles Aufspüren der Links - gut, kann man per Script, aber was, wenn ich das zwei Stunden später wieder lösche ? Habs halt nur ausprobiert, war nix - wie lange muß es online stehen, bis es kostenpflichtig wird ? Oder muß ich mir eine prepaid-Konzession kaufen ? Für wie lange gilt die dann - habe ich Rechte, wenn der Inhaber das Video löscht und ich habe dafür bezahlt ??? Ist ja nicht wie eine CD, die mir bleibt, meine User fühlen sich dann vielleicht verarscht, weils weg ist - kann ICH dann die AKM klagen oder den Künstler ? 

Und wonach wird meine Gebühr überhaupt berechnet ? von den Klicks auf meiner Seite ? Von der Anzahl Gesamtuser meiner Seite ? Vom Umsatz des Künstlers ? Werde ich gleich gepfändet vom Konto weg oder bekomme ich eine Mahnung, eine  Klage ? Habe ich unterschiedliche Konditionen als privater Blogger und als registrierte Firma ? Und wie erkenne ich als harmloser, rechtlich unbedarfter Blogger überhaupt, welche Videos kostenpflichtig sind oder im Sinne der Meinungsfreiheit frei verfügbar ? Wird angezeigt ? Bei welcher IP? selbst wenn ich eine ausländische IP benutze ? Dann wäre die ganze Welt mit den AKM-Markierungen konfrontiert und würde das wohl seltsam finden. Habe ich aber einen Proxy oder benutze TOR, kann ichs nicht sehen, wenns nur Ösis sehen können .. na geh ... 

Da youtube selbst Werbung schaltet, würden sie wohl um viel Geld umfallen, wenn die privaten Links wegfallen, denn am Ende jedes Videos gibts dann immer diese Vorschläge ählicher Videos und da geht man dann doch schon mal hin .. muß man jetzt in A bezahlen fürs Einbinden, werden sehr viel weniger youtube-Videos auf österreichischen Seiten erscheinen, dafür umso mehr von Vimeo + Co und der AKM bleibt der gewaltige Aufwand, youtube wirds auch nicht mögen, denn wenn schon wer kassiert, dann youtube .. also wenn dir das wirklich Sorgen bereitet, dann ändere die TLD von .at auf net oder com und hoste im Ausland - basta

Schade ist halt, daß das gesamte herrschende Urheberrecht oder eigentlich besser Nutzerrecht eine Art Maschinensturm ist - sie versuchen, etwas aufrecht zu halten, das ihnen viel Geld eingebracht hat, aber von der Technik einfach überholt wurde. Da sich Organisationen wie die AKM immer auf die armen Künstler berufen, die angeblich betrogen werden : In den 70ern hat mein damaliger Freund die Kalkulationen für eine große Schallplattenfirma gemacht .. 175 Schilling hat damals eine Platte gekostet, wer sich noch erinnern kann an diese Zeit: ein Schweinegeld ! Die Herstellungskosten der Phonodisc allerdings beliefen sich auf genau 1 % davon, also 1,75 Schilling - in Worten Ein Schilling und 75 Groschen ! und da war vom Material bis zum Künstleranteil alles drinnen! Gute 173 Schilling haben sie also Reingewinn gemacht. Es ist bei den Verwertungskonzernen genau wie bei der Prositution - da werden auch nicht die Mädels reich, sondern nur die Zuhälter ! 

Wenn man die Verwertungsgesellschaften jetzt gleichsetzt mit den Zentralbanken (und den Zuhältern), dann wird man sich etwas ausdenken müssen, wie man sie umgeht und jenen den wirklichen Erlös zukommen läßt, die ihn auch verdienen. Und dazu alle möglichen Hilfsmittel benutzt, die man hat - die Technik, den Druck der Massen, ein bißchen Mut zum Riskiko -  und die Intelligenz ! ;-) 

Grüße B. 

> Gesendet: Dienstag, 04. Februar 2014 um 15:35 Uhr
> Von: "Sebastian Bachmann" <me at free-minds.net>
> An: "Metalab General Discussion List" <metalab at lists.metalab.at>
> Betreff: Re: [Metalab] Einbetten von Youtube-Videos soll kostenpflichtig werden
>
> Hi,
> 
> On 2014-02-04 15:10, Christoph Schindler wrote:
> > On Tue, Feb 04, 2014 at 02:54:35PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
> >> "im allgemeinen": gibt es eine gültige rechtsnorm, welche dies im
> >> bezug auf derzeitige regelungen schon erlaubt - ich bin mir da nicht
> >> sicher ob es das gibt, das hab ich ja auch schon geschrieben, aber
> >> glaube urteile gelesen zu haben die eben das zur verfügung stellen
> >> von inhalten per link verbieten (war das nicht bei den kino.to
> >> sachen so?)
> >> 
> >> "unter bestimmten umständen": ließe sich eine solche regelgung
> >> durchsetzen, wenn spezielle verträge und lizenzen geschaffen werden
> >> Ich gehe davon aus, dass eine solche Regelung durchaus legalkonform
> >> ist, da man sich als Rechtenutze ja an den ausgemachten Vertrag in
> >> Form einer Lizenz halten muss.
> > 
> > Du erzählst viele nette Geschichten
> 
> danke!
> 
> > aber Du beantwortest meine Frage nicht.
> 
> dann erkläre mir doch bitte auf was du hinaus willst.
> 
> Die AKM hat die zitierte Frage gestellt, es wurde hier disktuiert, dass 
> potentiell die Gefahr besteht dass Videos nicht mehr eingebettet werden 
> dürfen und ich habe mir eben gedanken darum gemacht, ob die von der AKM 
> geforderten Dinge entweder gar nicht wirksam sind, bereits existieren 
> oder eine forderung an die politk sind.
> Ich habe erklärt wie ich die Frage interpretiert habe, eben dass sie 
> sich vermutlich auf aktuelle Rechtslage und auf Vertragsechtliche Dinge 
> beziehen und das ich der Meinung bin, dass eine vergütung bei konkreter 
> lizenz bzw vertrag durchaus rechtlich gerechtfertigt sein kann.
> Allerdings wird die AKM vermutlich nicht so einfach die Verträge und 
> Lizenzen der Musiker ändern können, geschweige denn aus Videos von 
> sonstwem profit schlagen, da hier die Zustimmung beider Seiten 
> erforderlich ist. Wenn wie im Artikel geschrieben, solche 
> Vordruckformulare automatisch mit "Ja" daherkommen, wäre das uU ein Fall 
> für einen Anwalt.
> 
> Das eine Linkgebundene Abrechnung bzw überhaupt das Verbot nach Links 
> irgendwie schwer durchzusetzen ist, ist mir bewusst.
> Allerdings wird wohl nicht der Endverbraucher zahlen sondern der 
> Content-Provider.
> Youtube macht das ja derzeit so, dass sie zB Werbung schalten, bei 
> Videos wo der Urheber eine montetäre verwendung möchte oder die Videos 
> sonst sperren.
> 
> > 
> > Aber laß gut sein, es interessiert mich schon nimmer.
> 
> das ist schade...
> 
> > 
> > hop
> > 
> >> 
> >> 
> >> On 2014-02-04 14:44, Christoph Schindler wrote:
> >> >>On 04.02.2014, at 13:58, Sebastian Bachmann <me at free-minds.net> wrote:
> >> >>
> >> >>äh ganz einfach: ich schreibe ein lied, mache eine aufnahme und
> >> >>möchte jetzt geld damit machen.
> >> >>ich verkaufe die CDs und jetzt kommt jemand her und stellt das
> >> >>lied auf youtube. natürlich habe ich das recht ihm das zu
> >> >>verbieten. Ich als Urheber darf ja schließlich entscheiden
> >> >>welche Lizenz ich nehme, was da drin steht und welche
> >> >>vertragsbestimmungen zu beachten sind.
> >> >>das steht so im gesetz und daran hat man sich zu halten - und
> >> >>jetzt bitte nicht irgendwas
> >> >>raubmordkopierencreativecommons4twblafoo... es haben sich nun
> >> >>mal leute das so ausgedacht, kann ich ja nichts dafür.
> >> >>
> >> >>wenn meine lizenz jetzt sagt "du darfst xyz auf yt hochladen und
> >> >>links verbreiten aber für einen link will ich kohle sehen und
> >> >>jeder view auch" dann ist das nun mal legal.
> >> >
> >> >Du hast noch immer nicht erklärt, wie Dein "im allgemeinen
> >> >formuliert[er]" Schluß aus dem Zitat folgt.
> >> >
> >> >hop
> >> >
> >> >>
> >> >>>On 2014-02-04 13:50, Christoph Schindler wrote:
> >> >>>>On Tue, Feb 04, 2014 at 12:44:21PM +0100, Sebastian Bachmann wrote:
> >> >>>>"Sollte das Bereitstellen eines Hyperlinks, welcher zu einem
> >> >>>>urheberrechtlich geschützten Werk oder anderen Inhalt führt,
> >> >>>>entweder im Allgemeinen oder unter bestimmten Umständen die
> >> >>>>Erlaubnis des Rechteinhabers erfordern?"
> >> >>>>mh, also im allgemeinen formuliert heißt das, dass der urheber das
> >> >>>>recht hat zu entscheiden ob sein werk auf youtube landen darf und ob
> >> >>>>er möchte das es verteilt werden kann.
> >> >>>Also wie Du auf diesen absurden Gedankensprung gekommen bist, mußt Du
> >> >>>mir jetzt bitte erklären.
> >> >>>>ich bin (immer noch) kein rechtsprofi aber es gab doch diesen
> >> >>>'nuff said.
> >> >>>hop
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