[Metalab] CE - Kenzeichnung

G der.gabriel at gmail.com
Fri Apr 11 16:48:51 CEST 2014


Am 11.04.2014 16:15, schrieb overflo:
> Hi,
>
> Ich lese mir seit Wochen dieverse Dokumente zur CE Kennzeichnung durch
> und hab schon sehr viele meiner Fragen beantworten koennen.. aber
> nicht alle.
> Hat hier jemand schon einmal ein CE Zeichen auf einem Produkt
> angebracht und weiss genau welche Schritte da zu beachten sind?
>
> Die konkrete Frage die mich wurmt ist:
> Ein Produkt darf im EU-Raum nur in Umlauf gebracht werden mit
> entsprechender Kennzeichnung.
> Diese Kennzeichnung nimmt man selbst vor und setzt eine Art
> Garantiebrief auf dass man alle fuer die CE Kennzeichnung
> erforferlichen Auflagen erfuellt.
>
> Wenn man nun etwas baut in dem ein FUNKTEIL steckt ist eine dieser
> Auflagen dass man das von einer Funk-Kontrollbehoerde pruefen laesst.
> Was Kostet enorm viel Geld und dauert ewig.
>
> Wenn man den Funkteil aber in ein Produkt eines Drittanbeiters
> auslagert (Modul) und dieses Modul bereits zertifiziert wurde..
> .. muss ich in der CE Kennzeichnung nur im Bezug auf dieses Teil auf
> die Zertifizierungunterlagen des Herstellers verweisen.
>
> Stimmt das so?
> Gibts da eine gute Beratungsstelle dazu?
>
>
> :*
> -flo
>
>
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> Metalab mailing list
> Metalab at lists.metalab.at
> https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab

Hallo,

du musst erstamal rausfinden welche Normen dein Gerät betreffen. Ich
mache das immer so, dass ich den TÜV befrage und zusammen mit  Kunden
dann die passende Normen rausfinden.
Nachdem die Normen fixiert sind, wird das Gerät aufgrund einer
Prüfanordnung die in der Norm fixiert ist, getestet und die Ergebnisse
in der Dokumenation des Geräts zusammengefasst.
Dabei gilt: Egal welche Module du einbaust, oder welche Geräte du
verwendest (DC/DC Wandler, oder AC/DC Adapter...) und egal ob die schon
ein CE Zeichen haben musst Du für das Gerät das im Umlauf bringen willst
die Messungen und Tests alle machen. Es reicht nicht zu sagen "das Modul
XY ist hat eine CE," und somit brauche ich keine mehr. Das gilt nur
dann, wenn du ein Händler bist und das Modul so weiter verkaufst, und
nicht einbaust.
Wenn du aber ein Gerät baust, den testest und dann eine CE Zeichen
anbringst, und am Schluss das Modul als Option oder Zubehör mitgibst,
dann wird es so verstanden dass der Enduser der "Inumlaufbringer" ist
und somit die Verantwortung bei Ihn liegt. (Ist aber eher ein Streitfall)

Wenn es jemanden interessiert habe ich ein Messprotokol online gestellt,
wo ich einen Gerät nach  EN5022 und EN55024 mit A1 und A2 gemessen und
getestet habe:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/25299927/TUV-MESSUNG.pdf

hoffe das hilft weiter :-)
Gabriel






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