On 2015-07-03, at 10:54, Armin Faltl <armin.faltl@aon.at> wrote:
Ich glaube wenn man eine 50er-Flasche durch die U-Bahn wuchtet, bekommt man Schwierigkeiten wegen Gefährdung anderer Fahrgäste. Straßenbahn, Autobus? ein Unding bei einer Schnellbremsung.
Beförderungsbedingungen der Wiener Linien: „Leicht tragbare Gegenstände (Handgepäck) dürfen in Anlagen und Fahrzeuge mitgenommen werden. Sie sind so abzustellen, dass durch sie keine Gefährdung oder Störung zu erwarten ist. Von der Mitnahme in Anlagen und Fahrzeugen jedenfalls ausgeschlossen sind: Gegenstände, von denen zu erwarten ist, dass sie Schaden verursachen oder anderen Fahrgästen lästig fallen bzw. gefährliche Gegenstände, ausgenommen in den im Absatz D Punkt 1. e) angeführten Fällen, explosionsfähige, leicht entzündbare, ätzende sowie übelriechende Stoffe.“ Absatz D Punkt 1.e sind leider keine 65kg-Flaschen, sondern Polizei und Zollverwaltung. Schöne Grüße Andreas