[Metalab] Minderjährige Mitglieder?
Meks Pwnschlager
doctoranyk at gmail.com
Fri Apr 8 08:07:34 CEST 2016
Soweit ich weiss gilt man mit 14 als beschränkt Geschäftsfähig, das
heißt ein Beitritt ist ohne Einverständnis der Eltern ungültig (bei
einem Verein zumindest da dieser einem Mitglied "Pflichten" erteilt).
Wenn dieses Vorhanden ist kann man als "Jugendmitglied" alle Rechte im
Verein nutzen.
Zu Haftung wegen Sachschaden, Verletzungen etc. hab ich nichts gefunden,
sieht nicht so aus als gäbe es irgendwelche spezialregelungen (correct
me if I'm wrong).
Es gibt mehrere minderjährige Mitglieder im Metalab, da es eines seiner
Ziele ist, laut Statuten, für die "Förderung von Jugendlichen bei
kreativer Selbstverwirklichung besonders im Bereich Wissenschaft und
Forschung sowie die Förderung experimenteller und theoretischer
Erforschung der Auswirkungen kreativproduktiver Freiräume auf den
urbanen Raum", zu sorgen.
LG Max
ehemaliges Metalab Mitglied, Minderjährig
Am 06.04.2016 um 22:40 schrieb Romedius Weiss:
> Hi!
>
> Frage: bei uns im Hackerspace (IT-Syndikat) möchte ein Minderjähriger
> Hacker (14) Mitglied werden.
>
> Wie handhabt ihr das? Für was haftet man dann als Verein, bzw. wie habt
> ihr Kontakt mit den Eltern?
>
> Danke,
> Romedius
>
>
>
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