[Metalab] GIS

peter purgathofer purg at igw.tuwien.ac.at
Wed Sep 4 20:29:12 CEST 2013


um noch ein wenig etwas zur diskussion grundsätzlich beizutragen: (disclaimer: IANAL)

die GIS ist der meinung, dass für am internet hängende PCs eine gebühr nach rundfunkgebührengesetz zu entrichten sei. das schreibt sie natürlich auch auf die webseite, aber ausjudiziert ist das noch nicht. 

zumindest in einem fall ist es gelungen, einen entsprechenden GIS-bescheid aufzuheben. allerdings taugt dieser fall nicht als präzedenz, da die begründung nicht präzise genug formuliert war. zitat heise.de: »Die Frage, ob Computer mit Internetzugang juristisch Rundfunkempfangsgeräte sind, wird nur indirekt dadurch beantwortet, dass trotz Multimedia-Laptops keine Gebührenpflicht angenommen wird.«

in diesem sinne könnte man beispielsweise eine strategie entwickeln, bei der die direkte frage nach dem PC ausgewichen wird, indem man etwas in der art sagt wie: "ich habe meiner meinung nach keine rundfunkempfangsgeräte im juristischen sinn, und nur für diese müsste ich GIS-gebühr bezahlen". eine solche antwort könnte man im bedarfsfall ja ein paar mal wiederholen, sie taugt als reaktion auf recht viele mögliche fragen. eventuelle vorhalte, dass PCs auch als empfangsgeräte gelten, könnte man dann mit dem hinweis auf "juristischen sinn" im formulierten satz begegnen und festhalten, dass das durchaus umstritten ist, und dass jedem unternehmen natürlich auch die privatmeinung zusteht, was da dazugehört, wie eine solche privatmeinung auch einem selber zusteht. 

damit würde man vielleicht auch keine falschen angaben machen (was nämlich seinerseits strafbar wäre und bis zu 2.000 euro kosten kann). aber ich wiederhole: IANAL.

den GIS-mitarbeiter/innen muss jedenfalls KEIN zugang gewährt werden. dieser kann zwar behördlich erwirkt werden, aber einfach so geht gar nix. 

nachzulesen ist das alles übrigens über wikipedia und die dort verlinkten quellen. 

ich hoffe, damit ist die eigentliche frage erstmal beantwortet. 

grs
prg





On 2.9.2013, at 23:38, "Georg Lippitsch" <georg.lippitsch at gmx.at> wrote:

> Hallo,
> 
> gerade war eine Dame der GIS [1] bei mir. Ich wollte sie mit dem Hinweis,
> dass ich weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät besitze wieder
> wegschicken. Darauf meinte sie, dass seit kurzem auch für einen
> Internet-Fähigen PC die Radio-Gebühr zu entrichten sei, weil alle ORF
> Radioprogramme per Internet empfangbar wären.
> 
> Auf der GIS-Webseite steht auch etwas schwammig formuliert 'Eine
> eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur
> auf den Empfang von Radioprogrammen.' [2]
> 
> Damit mein PC jetzt nicht zum Radio wird, hab ich auf meinem Router gleich
> mal alle Verbindungen zu den Radio-Streaming-Servern des ORF blockiert. So
> ist sichergestellt, dass ich nicht mal "versehentlich" ein ORF
> Radioprogramm höre. Ich habe auch vor, das der GIS so mitzuteilen.
> 
> Meine Frage: Hat hier jemand Erfahrung gemacht bzw. kennt die aktuelle
> rechtliche Lage? Insbesondere, gibt es aktuelle Urteile (oder Erkenntnisse
> oder wie auch immer man das im Juristendeutsch nennt) dazu? So beim
> Googlen bin ich auf keine wirklich überzeugenden Informationen gestoßen,
> deswegen frage ich hier.
> 
> 
> Aja, und bitte keine Kommentare wie "hättest gar nicht aufgemacht" usw.,
> weil darum geht's mir gar nicht. Sondern darum, dass ich es prinzipiell
> eine bodenlose Unverschämtheit empfinde, für einen Internetanschluss die
> Rundfunkgebühr erheben zu wollen.
> 
> 
> Danke und Grüße!
> 
> Georg
> 
> 
> 
> [1] https://www.gis.at/
> [2] https://www.gis.at/fragen-antworten/anmeldung/
> 
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plastics conference where the people who make those green army men sit around talking 
to the guys who make artificial heart valves. It's all plastic, right? [Tim Lister]





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