[Metalab] Fwd: Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung!

Peter Kuhm peter at null.priv.at
Mon Apr 1 13:04:02 CEST 2013


[ Weiss jemand mehr darüber? /Peter

Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung! 

(Wien, 1.4.2013) Überraschenderweise hat der EuGH in seiner letzten Sitzung
am 29. März 2013 die Vorratsdatenspeicherung abschließend behandelt und kommt
zu dem Ergebnis, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG
mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar ist.
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist damit mit sofortiger Wirkung
außer Kraft gesetzt! 

Die nationalen Umsetzungen sind damit ebenfalls außer Kraft. Telefon- und
Internetprovider werden angewiesen die bisher gespeicherten Vorratsdaten
unverzüglich zu löschen. 

In einer ersten Stellungnahme zeigt sich Andreas Krisch vom AKVorrat hoch
erfreut und sieht die anhaltende Kritik breiter Bevölkerungsschichten an der
Vorratsdatenspeicherung bestätigt. "Heute haben die europäischen Institutionen
bewiesen, dass Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien sich gegen den
Überwachungswahn und die Angst vor Terrorismus durchsetzen!", so Krisch.
Vertreter des AKVorrat und von Internet Providern begrüßen diese Entscheidung.
EU-Komissarin Cecilia Malmström war für eine erste Stellungnahme bisher nicht
erreichbar.

Unter Juristen sorgt dieses Urteil in seiner Tragweite für Überraschung. Der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird durch diese richtungs-
weisende Gerichtsentscheidung künftig ein weitaus höherer Stellenwert zukommen.
Für eine ausführliche Analyse des Urteils sei jedoch noch die schriftliche
Urteilsbegründung abzuwarten. 

Die Kritik der Zivilgesellschaft an der Vorratsdatenspeicherung wurde zuletzt
auch durch die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofs
bestärkt, die Grundrechtskonformität dieser Richtlinie durch den EuGH
überprüfen zu lassen. 

Nachdem bereits in mehreren Mitgliedsstaaten die Vorratsdatenspeicherung von
nationalen Höchstgerichten aufgehoben wurde, hat der österreichische
Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung wesentlich zu dieser
richtungsweisenden Entscheidung des EuGH beigetragen.

Rückfragehinweis: 

 Andreas Krisch 
 +43 1 480502511
 andreas.krisch at vibe.at
 http://akvorrat.at




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