[Metalab] [Fwd: Mietvertrag]

Philipp Drössler pd at im-all.net
Sat Apr 8 13:22:19 CEST 2006


Artikel 2, Absatz 3:

"Festgestellt wird, dass der Mietgegenstand (l.2a) als Büro gewidmet  
ist."

Hindert uns das daran, die Location für Veranstaltungen, Werklabors,  
Feste, Lager oder ähnliches zu verwenden? Laut Artikel 1, Absatz 2  
benötigen alle anderen Verwendungen ja eine schriftlichen Genehmigung.

Artikel 4, Absatz 2:

"Die Mieterin verzichtet, - sofern im Einzelfall keine gesonderte  
schriftliche Vereinbarung getroffen wird - auf jeden Ersatzanspruch  
im Zusammenhang mit allfälligen, von ihr vorgenommenen Investitionen."

Sprich, was auch immer wir da reinbauen (Bar, Leitungen,  
Raketenabschussrampe) geht bei einem eventuellen Auszug finanziell  
verloren, so wir es nicht wieder ausbauen? Hier sind rechtliche  
Schlaufüchse gefragt: Ist das Usus?

Soweit von mir.

Reo

Am 08.04.2006 um 13:00 schrieb Paul Boehm:

> kann mal wer verständiger möglichst asap über den vertrag drüber  
> sehen ?
> ich seh bisher keine probleme, scheint mir sehr angenehm
>
> müssen wir irgendwas noch unbedingt dazu schreiben?
>
> Von: Immobilien REIMER <immobilien.reimer at inode.at>
> Datum: 08. April 2006 10:49:26 GMT+02:00
> An: paul at boehm.org
> Betreff: Mietvertrag
>
>
> Sehr geehrter Hr. BÖHM,
>
> Im Anhang befindet sich der Mietvertragsentwurf zu 1010  
> Rathausstraße 6.
>
> Mfg Lieselotte REIMER
>
> <20060406 Entwurf.doc>
> _______________________________________________
> Metalab mailing list
> Metalab at lists.metalab.at
> http://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab

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