<p dir="ltr">Mein Beitrag dazu, da ich ja das auch angestachelt habe: auf einem meta*level (!) ist es prinzipiell ja so, dass das Recht an sich immer erst ganz am Schluss einer Entwicklung steht.<br>
10: Zuerst kommt die Innovation (Änderungen, Whatever (!)) und dann erst die damit verbundene Auseinandersetzung. Wenn sich die Gesellschaft dann mal einig wird, wie es gehandhabt werden sollte, wird das als Gesetz festgehalten. Ende. <br>
Goto line 10.<br>
Klar ist das jetzt super idealistisch, aber es sollte klar sein, dass das Berufen auf Gesetze bei neuen Entwicklungen eigentlich nur kontraproduktiv ist - stattdessen sollte man sich genauer damit auseinandersetzen. </p>
<p dir="ltr">H<br>
</p>
<div class="gmail_quote">On May 29, 2013 10:24 PM, "Astrid Gruber" <<a href="mailto:astrid.gruber@nunmehr.at">astrid.gruber@nunmehr.at</a>> wrote:<br type="attribution"><blockquote class="gmail_quote" style="margin:0 0 0 .8ex;border-left:1px #ccc solid;padding-left:1ex">
On 05/29/2013 08:45 PM, Peter Sattar-Poor wrote:<br>
<blockquote class="gmail_quote" style="margin:0 0 0 .8ex;border-left:1px #ccc solid;padding-left:1ex">
Hi!<br>
<br>
Dieser Link befasst sich ein wenig juristisch mit dem Thema:<br>
<br>
<a href="http://rechtsanwalt-schwenke.de/10-punkte-herausforderung-recht-google-glass/" target="_blank">http://rechtsanwalt-schwenke.<u></u>de/10-punkte-herausforderung-<u></u>recht-google-glass/</a><br>
</blockquote>
<br>
Danke. Aus gegebenem Anlass moechte ich trotzdem darauf hinweisen (ohne Ironie) dass deutsches Recht != oesterreichisches Recht. Zwei verschiedene Rechtsraeume. Und wo aus historischen Gruenden Rechtsmaterie aehnlich ist (zb Ehegesetz aus Hitlers Zeit, wiewohl die Materie seither Reformen durchlaufen hat: "Es gilt Guetergemeinschaft auf den Todesfall") wird das voellig unterschiedlich ausgelegt zum Teil - der Satz aus dem Eherecht begruendet in Oesterreich Guetertrennung, denn Guetergemeinschaft existiert ja erst im Fall des Todes eines der Partner, und in .de begruendet er Guetergemeinschaft _bis_ zum Ableben, daher auch die sehr komplizierten Vorgaenge in .de wenn man sich scheiden lassen will, sogar Pensionsansprueche muessen auseinanderdividiert werden etc)<br>
Von den voellig unterschiedlichen Urteilen der Gerichte ganz abgesehen.<br>
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(Noch ein Schmankerl gefaellig? In .de gilt Schweigen im Geschaeftsverkehr als Zustimmung! Naemlich dann, wenn man auf ein falsches Bestaetigungsschreiben zu einem Auftrag nicht richtigstellt. In Oesterreich (richtigerweise) gilt Schweigen nie als Willensaeusserung, schon gar nicht jedoch als Zustimmung zu irgendwas.)<br>
Oder oder oder. Laesio enormis hamma ned in .de, mit den absurdesten Argumenten.<br>
Umgekehrt gibt es sicher Dinge die einem deutschen Juristen/einer deutschen Juristin komisch vorkommen in .at<br>
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Die laengere Zeit so ueblichen Verweise auf Nicht-Haftung-fuer-Links auf Websites waren nicht nur deswegen sinnlos weil sie inhaltlich nicht gestimmt haben, sondern doppelt sinnlos weil sie auf ein Urteil eines deutschen (!) Gerichts verwiesen haben. Genausogut koennte man auf ein Jamaikanisches Urteil verweisen.<br>
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Predigtende<br>
Astrid<br>
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______________________________<u></u>_________________<br>
Metalab mailing list<br>
<a href="mailto:Metalab@lists.metalab.at" target="_blank">Metalab@lists.metalab.at</a><br>
<a href="https://lists.metalab.at/mailman/listinfo/metalab" target="_blank">https://lists.metalab.at/<u></u>mailman/listinfo/metalab</a><br>
</blockquote></div>